Drohen Google Analytics-Nutzern Bußgelder? (Update)
11.01.2011
Aufgrund fehlgeschlagener Verhandlungen zwischen Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und Google könnte es sein, dass viele Webseiten Betreiber, die Google Analytics benutzen, mit einem “empfindlichen Bußgeld” rechnen müssen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte ist für die Verhandlungen zuständig, weil Google seinen Deutschlandsitz in Hamburg hat.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar:
Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat
Googles deutscher Datenschutzbeauftragter Per Meyerdierks weiß vom Abbruch der Gespräche nichts.
Google Analytics ist nach Ansicht der Datenschützer nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar. Grund für diese Äußerung ist, dass Nutzerdaten und IP-Adressen auf einen Server in die USA übertragen, und dort weiterverarbeitet werden. Was genau gefordert wird, könnt ihr in diesem PDF-Dokument nachlesen. Googles Antwort darauf war einsichtig: Das Unternehmen bot an, die IP-Adressen zu kürzen und stellt Browsererweiterungen zur Verfügung, mit der man die Übertragung der Daten unterbinden kann. Google sagte auch, dass Analytics von Anfang an dem eropäischen Datenschutz entsprochen hat. Caspar ist aber weiterhin unzufriefen, da diese Erweiterungen nicht für Safari und Opera verfügbar sind.
Auch für Seitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, gibt es Möglichkeiten den Datenschutz der Besucher zu erhöhen. Es kann eingestellt werden, dass die IP-Adressen so verkürzt werden, dass eine geografische Lokalisation nur noch grob möglich ist, und die einzelnen Besucher nicht mehr unterschieden werden können. Ich selbst benutze auch Google Analytics und habe diese Datenschutz-Einstellungen aktiviert.
Jetzt, nachdem Johannes Caspar die Verhandlungen abgebrochen hat, wird ein Muserprozess “gegen ein größeres Unternehmen” geprüft. Außerdem wird geprüft, ob die Datenschützer gegen deutsche Benutzervon Google Analytics vorgehen.
Ich sehe mich mit meinem Blog zwar wenig bedroht von einem Bußgeld aber ich finde, dass das in keinster Weise der richtige Weg ist. Wenn dann sollten die Datenschützer weiterhin mit Google verhandeln, und nicht einen auf stur machen. Wenn sie jemandem mit Bußgeld drohen wollen, dann höchstens Google – gegen Betreiber von Webseiten vorzugehen ist für die Datenschützer ein Zeichen von Schwäche. Selbst gegen ein so großes Unternehmen wie Googe sollten diese doch mit einer - für alle Seiten - zufriedenstellenden Lösung aus den Verhandlungen treten.
Bis eine endgültig entschieden ist, ob Betreiber von Webseiten angeklagt werden, oder Google und die Datenschützer sich doch noch enigen, werde ich Google Analytics weiterhin verwenden.
Update 14.01.2011 16:25 Uhr
In einer Mittleilung im Conversion Room Blog gibt Google bekannt, dass die Gespräche wieder aufgenommen wurden, und dass es derzeit keine Bußgelder geben wird:
Wir haben heute nochmal mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Hamburg gesprochen.
Nach dem Gespräch können wir bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Die Datenschutzbehörde sucht keine Konfrontation mit den Betreibern von Webseiten, die Google Analytics einsetzen. Zudem begrüßen wir, dass die Gespräche zwischen uns und den deutschen Datenschutzbehörden zu Google Analytics fortgeführt werden.
Quellen: FAZ, SPIEGEL ONLINE, golem.de






